Bauen: Bauansuchen
Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, den Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Kärnten eine Baubewilligung erforderlich.
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Bauen: Bauanzeige
Mit diesem Formular teilen Sie ein bewilligungsfreies Bauvorhaben mit. Die Mitteilung hat vor Beginn der Ausführung(en) zu erfolgen.
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Bauen: Baubeginnmeldung
Mit diesem Formular melden Sie den Beginn eines bereits bewilligten Bauvorhabens. Die Meldung muss innerhalb einer Woche nach dem tatsächlichen Baubeginn durch den/die Bauwerber erfolgen. Gleichzeitig ist ein Bauleiter anzugeben.
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Bauen: Bauvollendung – Unternehmerbestätigung
Die ordnungsgemäße Bauausführung nach den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung 1996 ist durch den befugten Baumeister, Zimmermann, Dachdecker, Installateur, Elektriker zu bestätigen. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten auch durch den Bodenleger. Fordern Sie die Beibringung dieser Bestätigung beim Unternehmer ein. Bitte beachten Sie, dass diese Bestätigung nur mittels digitaler Signatur auf diesem Weg übermittelt werden kann.
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Bauen: Bauvollendungsmeldung
Mit diesem Formular melden Sie die Vollendung eines bewilligten Bauvorhabens. Diese Meldung muss innerhalb einer Woche nach Vollendung des Bauvorhabens erfolgen. Dieser Meldung sind auch die gesetzlich vorgesehenen Bestätigungen aller beauftragten Unternehmer beizulegen.
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Bauen: Grundstücksteilung – Ansuchen
Mit diesem Formular suchen Sie um Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks an.
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Steuern: Einzugsermächtigung
Mit diesem Formular ermächtigen Sie die zuständige Behörde zur Einziehung von Zahlungen, die Sie an diese Behörde zu entrichten haben.
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Steuern: Hundeabmeldung
Mit diesem Formular können Sie einen Hund bei der zuständigen Gemeinde abmelden.
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Steuern: Hundeanmeldung
Mit diesem Formular können Sie einen oder mehrere Hunde in der nach Hundeabgabengesetz zuständigen Gemeinde anmelden.
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Wahlen: Wahlkarte - Antrag auf Ausstellung
Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in die Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte können Wähler und Wählerinnen auch unabhängig davon ihre Stimme abgeben.
Zum Formular: Wahlkartenantrag (Wahlkarten-Service der Marktgemeinde Sachsenburg)