Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
Die Marktgemeinde Sachsenburg verwendet die Amtssignatur in verschiedenen Verwaltungsbereichen. Allein durch die Umstellung auf den digitalen Akt, kommt die Amtssignatur verstärkt in Anwendung.
Die Amtssignatur auf digitalen Dokumenten kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.
Das ausgedruckte Dokument kann am Gemeindeamt verifiziert werden. Dabei trifft die Gemeinde nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Gemeinde kann auf folgende Art erfolgen:
Montag bis Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 13:00 Uhr
Marktplatz 12
A-9751 Sachsenburg
Telefon: +43 4769 2925 0
Fax: +43 4769 2925 20
E-Mail: sachsenburg@ktn.gde.at