Förderung von StudentInnen

Die Marktgemeinde Sachsenburg fördert die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes von Studenten und Studentinnen in der Marktgemeinde Sachsenburg.

Ein Förderung für Studenten und Studentinnen, die ein Studium an einer österr. Universität, Hochschule oder Pädagogischen Hochschule absolvieren.

Die Förderung gilt als kommunaler Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Hauptwohnsitz und Studienort.

Die Förderung wird durch die Marktgemeinde Sachsenburg selbst durchgeführt und bedarf eines eigenen Antrages und der Vorlage einer gültigen Inskriptionsbestätigung. Der Antrag kann nach Abschluss des Studienjahres (Antragsfrist: 31.10. des Studienjahres) gestellt werden.

Die Förderung wurde mit GR-Beschluss vom 02.11.2018 erhöht und beträgt nunmehr € 150,-- pro Studienjahr.

14.05.2025