Vom Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau wird mit sofortiger Wirkung die Verordnung vom 16.07.2024, Zahl SP21-ALL-303/2024 (001/2023), betreffend Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr infolge von aktueller Trockenheit aufgehoben.